Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer / Nutzer der Ticketbox
Im Auftrag der Gemeinde Wehingen betreibt d-technics.com (Fa. Denis Kaupp Veranstaltungstechnik, Im Engendorn 1, 78564 Wehingen) die Ticketbox für Veranstaltungen der Schlossberghalle Wehingen. d-technics.com betreibt die Ticketbox auf der Homepage der Schlossberghalle Wehingen, um den Ticketverkauf sowie das Einlassmanagement für Veranstaltungen sowohl für Veranstalter sowie für Ticketkäufer so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck bietet d-technics.com Organisatoren und Ausrichtern von Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstalter“) die Möglichkeit, mit Kunden und Interessenten (nachfolgend „Käufer“) durch Onlinekommunikationsmedien in Kontakt zu treten. Des Weiteren stellt d-technics.com softwarebasierte Tools zur Einlasskontrolle zur Verfügung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“ genannt, regeln das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und d-technics.com für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Software sowie für darüberhinausgehende Dienstleistungen.
Mit der Bestellung von Tickets über die von d-technics.com im Auftrag der Gemeinde Wehingen betriebene Ticketbox beauftragt der Käufer d-technics.com mit der Abwicklung des Ticketkaufs einschließlich des Ticketversands.
Mit dem Kauf eines Tickets akzeptiert der Käufer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Käufer, dem Veranstalter und d-technics.com.
1. Zustandekommen des Vertrages und Stornierung
1.1. Mit dem Hochladen des Ticket-Angebots unter Angabe der Anzahl der verfügbaren Tickets, des Ticketpreises sowie der verfügbaren Zahlungsmethoden gibt der Veranstalter ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Käufer nimmt das Angebot an, indem er in der jeweiligen Bestellmaske auf den entsprechenden Button klickt. Mit dem Eingang der Bestätigungsmail beim Käufer gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Käufer setzt voraus, dass der Käufer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt hat.
1.2. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Käufer eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Der Käufer ist verpflichtet, d-technics.com zu unterrichten, wenn er diese nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat. Ferner obliegt es dem Käufer, die Richtigkeit der Bestätigungs-E-Mail selbst zu überprüfen, um gegebenenfalls rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine korrigierte Bestätigungsnachricht von d-technics.com zu veranlassen.
1.3. Die vertragliche Bindung in Bezug auf die Veranstaltung und den Verkauf bzw. Kauf der Tickets kommt ausschließlich zwischen Veranstalter und Käufer zustande. d-technics.com agiert insoweit ausschließlich als gewerblicher Vertreter bzw. als Vermittler, der im Namen und auf Rechnung des Veranstalters (Auftrag: Bereitstellung der Informationen zur Veranstaltung und Kaufabwicklung) und der Gemeinde Wehingen (Auftrag: Betreiben der onlinebasierten Ticketbox) handelt und in deren Auftrag den Kaufvertrag abwickelt. Daher haftet d-technics.com auch insbesondere nicht für eine Insolvenz des Veranstalters oder den Ausfall einer Veranstaltung. Jegliche Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung bzw. deren Durchführung sind ausschließlich gegen den Veranstalter zu richten.
1.4. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, Ticketpreise sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Einstellungen, die der jeweilige Veranstalter bei der Erstellung des Angebots für die Veranstaltung d-technics.com mitgeteilt hat. d-technics.com hat keinen Einfluss auf diese Einstellungen, die Verantwortung für die Richtigkeit obliegt dem Veranstalter.
1.5. Unabhängig von den d-technics.com AGB gelten für die jeweilige Veranstaltung zusätzliche Buchungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. d-technics.com hat hierauf keinen Einfluss und ist nicht für die Inhalte dieser Bedingungen verantwortlich. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich vor der Registrierung zu einer Veranstaltung über eventuell existierende Buchungs- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters zu informieren.
1.6. d-technics.com ist berechtigt, eine Bestellung des Käufers zu stornieren, wenn der Käufer gegen solche Bedingungen verstößt, die vom Veranstalter oder von d-technics.com im Rahmen des Vorverkaufs aufgestellt worden sind, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
2. Kaufpreis und Registrierung
2.1. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter bestimmten Preis für die jeweilige Veranstaltung. Sämtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung dem Käufer gegenüber entstehen bzw. abgerechnet werden, werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Veranstalters erhoben.
2.2. Rechnungsbeträge sind ohne Abzüge und in einem Zahlungsvorgang zu begleichen. Teil- oder Ratenzahlungen sind nicht zulässig. Eine nachträgliche Änderung der Zahlungsmethode ist nicht möglich. Bei der Zahlung per Überweisung ist die Buchungsnummer im Verwendungszweck anzugeben. Andernfalls kann die Zuordnung der Überweisung zur Buchung nicht garantiert werden. Wenn eine Überweisung aufgrund fehlender oder falscher Buchungsnummer im Verwendungszweck nicht oder nicht rechtzeitig zugeordnet werden kann, gilt die Buchung als offen.
2.3. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung über die Ticketbox, die von d-technics.com im Auftrag der Gemeinde auf der Homepage der Schlossberghalle Wehingen betrieben wird, erfolgt in den Schritten:
- Auswahl der gewünschten Tickets
- optionale Angabe der Daten der Teilnehmer für den Versand der Tickets
- Angabe notwendigen persönlichen Käuferdaten
- und Auswahl der Bezahlmethode.
Der Ticketverkauf gilt erst mit dem vollständigen Zahlungseingang als abgeschlossen.
2.4. Bei der Zahlungsmethode „SEPA-Lastschriftverfahren“ kann der Ticket-Versand bis zu 14 Tage dauern. Daher steht diese Zahlungsmöglichkeit nur bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung.
2.5. Bestellungen und Zahlungen aus dem Ausland sind nicht möglich.
3. Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises
3.1. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Käufers ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Käufer mit dem Veranstalter getroffen hat. Die Verantwortung über die Belehrung über das Widerrufsrecht liegt beim Veranstalter, da dieser Kaufvertragspartner des Käufers hinsichtlich des Ticketkaufs ist. d-technics.com stellt eine allgemeine Belehrung und Geschäftsbedingungen zur Verfügung, von denen der Veranstalter abweichen kann. Hierzu übermittelt der Veranstalter vor Beginn des Ticektsverkaufs eigene Belehrungen zu Widerrufs- und Rückgaberecht sowie Geschäftsbedingungen an d-technics.com.
Die jeweils geltenden Belehrungen und Geschäftsbedingen stellt d-technics.com im Auftrag der Veranstalter dem Käufer vor Kaufabschluss zur Verfügung.
3.2. Ist der Käufer zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so wird d-technics.com dem Käufer den schon gezahlten Kaufpreis gemäß der Vereinbarung des Käufers mit dem Veranstalter (insbesondere hinsichtlich etwaiger Stornogebühren) innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten, soweit der Kaufpreis noch nicht von d-technics.com an den Veranstalter weitergeleitet wurde. Darüber hinaus besteht kein Anspruch des Käufers gegen d-technics.com auf eine volle Rückzahlung des Ticketpreises. Falls dem Käufer durch eine bereits erfolgte Weiterleitung des Kaufpreises Ansprüche gegen den Veranstalter entstehen, wird d-technics.com den Käufer unverzüglich informieren.
4. Verdacht auf missbräuchliche Nutzung
4.1. d-technics.com behält sich vor, einzelne Parteien, bei dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder dem Verstoß gegen Vertragsbedingungen, von der Nutzung einzelner oder aller d-technics.com Dienste auszuschließen. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn
- Informationen vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Käufer nicht berechtigt ist, Tickets für die jeweiligen Veranstaltungen zu kaufen;
- der Käufer wiederholt Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt;
- der Verdacht auf betrügerische Handlungen besteht.
- der Verdacht besteht, dass der Käufer technische Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen versucht; oder
- gegenüber D-technics.com falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden oder eine unsachgemäße Nutzung vorliegt.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1. d-technics.com haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von d-technics.com oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Des Weiteren haftet d-technics.com unbeschränkt für Schäden, die von d-technics.com oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von d-technics.com zugesicherten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
5.2. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet d-technics.com der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
5.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.4. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung. d-technics.com und ihre Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung oder Stromversorgung.
5.5. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen d-technics.com beträgt ein Jahr. Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.
6. Datenschutz
6.1. d-technics.com nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst. Personenbezogene Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung behandelt.
6.2. Daten von Käufern, die für eine Veranstaltung erhoben werden, werden dem jeweiligen Veranstalter zugänglich gemacht. Dies ist für die Vertragsdurchführung notwendig (z.B. für die Kontrolle des Einlasses bei der Veranstaltung).
6.3. Mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen willigt der Käufer gleichzeitig ein, dass seine personenbezogenen Käuferdaten (z.B. Name und E-Mail- Adresse) durch d-technics.com erhoben und dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
6.4. Sofern der Käufer andere als seine eigenen personenbezogenen Daten beim Bestellvorgang angibt, ist der Verkäufer verpflichtet zuvor die Einwilligung der jeweiligen Personen zur Datenweitergabe und -Verarbeitung durch d-technics.com und dem Veranstalter einzuholen und bei Bedarf vorzulegen.
6.5. Um eine hohe Qualität der d-technics.com Dienste sicherzustellen, arbeitet d-technics.com mit spezialisierten Auftragsverarbeitern zusammen. Grundlage sind die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen und die Vereinbarung, die zwischen d-technics.com und dem Auftragsverarbeiter geschlossen wird.
7. Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren
7.1. Die Plattform der EU, die eine außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar.
8. Schlussbestimmungen und Änderung der AGB
8.1. d-technics.com behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ersetzen, es sei denn, das ist für den Käufer nicht zumutbar. d-technics.com wird den Käufer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Kenntnis setzen. Widerspricht der Käufer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. d-technics.com wird den Käufer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist hinweisen.
8.2. Darüber hinaus behält sich d-technics.com vor, die AGB zu ändern,
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Käufer ist;
- wenn dadurch die Übereinstimmung der AGB mit geltendem Recht hergestellt wird, insbesondere bei Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung;
- soweit d-technics.com zusätzliche oder neue Dienstleistungen oder Dienstelemente einführt, die einer Beschreibung in den AGB bedürfen;
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen auf den Käufer.
d-technics.com wird über solche Änderungen der AGB informieren, zum Beispiel auf der d-technics.com Website und/ oder im Rahmen der Ticketbox auf der Website der Schlossberghalle Wehingen.
8.3. Für sämtliche über die Ticketbox von d-technics.com im Auftrag durchgeführte Abwicklungen von Veranstaltungsanmeldungen und Ticketverkäufen gelten im Verhältnis zwischen d-technics.com und dem Käufer ausschließlich diese AGB. Der Einbeziehung von weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Beispiel des Käufers, wird ausdrücklich widersprochen.
8.4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
8.5. Gerichtsstand und Erfüllungsort gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist der Sitz von d-technics.com in Wehingen.
8.6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
8.7. Für Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse info@d-technics.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter
Im Auftrag der Gemeinde Wehingen betreibt d-technics.com (Fa. Denis Kaupp Veranstaltungstechnik, Im Engendorn 1, 78564 Wehingen) die Ticketbox für Veranstaltungen der Schlossberghalle Wehingen. d-technics.com betreibt die Ticketbox auf der Homepage der Schlossberghalle Wehingen, um den Ticketverkauf sowie das Einlassmanagement für Veranstaltungen sowohl für Veranstalter sowie für Ticketkäufer so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck bietet d-technics.com Organisatoren und Ausrichtern von Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstalter“) die Möglichkeit, mit Kunden und Interessenten (nachfolgend „Käufer“) durch Onlinekommunikationsmedien in Kontakt zu treten. Des Weiteren stellt d-technics.com softwarebasierte Tools zur Einlasskontrolle zur Verfügung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“ genannt, regeln das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und d-technics.com für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Software sowie für darüberhinausgehende optionale Dienstleistungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Im Einzelnen erbringt d-technics.com die folgenden Leistungen:
- Bereitstellung einer internetbasierten Plattform auf der Homepage der Schlossberghalle Wehingen, auf welcher Tickets für Veranstaltungen verkauft werden.
- Abwicklung von Entgeltzahlungen der Käufer an den Veranstalter durch Kooperation mit externen Zahlungsdienstleistern.
- Zusendung der Bestellbestätigung und des Tickets an den Käufer per E-Mail.
- Bereitstellung einer Smartphone Applikation (Betriebssystem Android oder IOS) eines externen Dienstleisters zur eigenständigen Durchführung der Einlasskontrolle durch den Veranstalter.
- Soweit eine Rückabwicklung von Ticketkäufen erforderlich sein sollte, führt diese der Veranstalter aus. Der Veranstalter kann D-technics.com mit der Rückabwicklung entgeltlich beauftragen. Die für die Rückabwicklung benötigte Informationen stellt d-technics.com dem Veranstalter zur Verfügung.
1.2. Der Veranstalter beauftragt und bevollmächtigt d-technics.com als Vertreter im Namen und auf Rechnung des Veranstalters die Anmeldeoptionen für die Veranstaltungen zu übermitteln.
1.3. Die vertragliche Bindung in Bezug auf eine Veranstaltung und den Verkauf der Tickets kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Käufer und dem Veranstalter zustande. d-technics.com handelt lediglich als Auftraggeber. Es ist die Pflicht des Veranstalters, Käufer auf ein eventuell bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinzuweisen und entsprechend ordnungsgemäß zu belehren. Sofern eine gesetzliche Pflicht zur Verfügbarmachung von Geschäftsbedingungen besteht, so liegt auch dies im Verantwortungsbereich des Veranstalters. D-technics.com stellt eine allgemeine Belehrung und Geschäftsbedingungen zur Verfügung, von denen der Veranstalter abweichen kann. Hierzu übermittelt der Veranstalter vor Beginn des Ticektsverkaufs eigene Belehrungen zu Widerrufs- und Rückgaberecht sowie Geschäftsbedingungen an d-technics.com.
1.4. Der Veranstalter sichert d-technics.com Folgendes zu und verpflichtet sich, dies auf Nachfrage gegenüber d-technics.com nachzuweisen:
- Es existieren keine Vereinbarungen oder sonstige Absprachen zwischen dem Veranstalter und einem Veranstaltungsort, oder dem Träger oder Betreiber eines Veranstaltungsortes, oder einem Dritten, welche den Veranstalter daran hindert oder ihn darin beschränkt, die von d-technics.com Leistungen gemäß dieser AGB zu beziehen.
- Der Veranstalter ist zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt, dies schließt die Befugnis ein, d-technics.com gemäß dieser AGB mit der Vermittlung und dem Verkauf von Tickets zu beauftragen.
- Der Veranstalter hat das Recht, die von ihm auf den d-technics.com Websites angebotenen Veranstaltungen durchzuführen oder zu vermarkten.
- Nach Kenntnis des Veranstalters besteht kein die Durchführung der Veranstaltung hindernder Grund.
1.5. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder hinsichtlich wesentlicher Faktoren wie beispielsweise Datum, Uhrzeit oder Veranstaltungsort geändert, so hat der Veranstalter dies d-technics.com unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.
1.6. Dem Veranstalter ist bekannt, dass die von d-technics.com angebotenen Software-Lösungen und insbesondere die Einlass-App internetbasiert und zur Nutzung des vollen Funktionsumfangs auf eine funktionierende Internetinfrastruktur angewiesen sind. Die Einlass-App dient lediglich zur elektronischen Validierung. Soweit weder eine funktionierende WLAN-Verbindung noch ein Internetzugang über das Mobilfunknetz zur Verfügung stehen, arbeitet kann der Einlass auch ohne Einlass-App durchgeführt werden. Für daraus entstehende Verluste übernimmt d-technics.com keine Haftung.
1.7. d-technics.com ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, um die Zwecke, die diesen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, zu erfüllen.
2. Geltungsbereich
Diesen AGB entgegenstehende oder davon abweichende Absprachen werden nur durch eine entsprechende Vereinbarung in Textform gültig.d-technics.com widerspricht entgegenstehenden AGB des Veranstalters, es sei denn, diese wurden in Textform von d-technics.com anerkannt.
3. Ticketpreise und Gebühren
3.1. Für die Durchführung der Zahlungsabwicklung und Bereitstellung der Ticketbox auf der Schlossberghalle Wehingen Homepage berechnet d-technics.com dem Veranstalter eine sogenannte Ticketing-Gebühr gemäß der zwischen d-technics.com und dem Veranstalter vereinbarten Preispauschale pro Ticket. Die Ticketing-Gebühr wird auch fällig für im Rathaus verkaufte Tickets, da die selbe Software-Infrastruktur genutzt wird bei beim online-Kauf von Tickets. Die Ticketing-Gebühr ist nicht zu zahlen, wenn Tickets am Veranstaltungsort (Abendkasse) ohne Nutzung der Ticketing-Software gekauft/bezahlt werden.
Weitere Entgelte fallen für zusätzliche Produkte und Dienstleistungen jeweils nach Absprache und gesondertem Auftrag und im Fall der Rückabwicklung von vermittelten Ticketkäufen an.
3.2. Der Veranstalter bestimmt den Ticketpreis für eine Veranstaltung selbst. Dabei kann der Veranstalter eigenständig festlegen, ob die Ticketing-Gebühr in den Preis inkludiert werden soll. Etwaige weitere Dienstleistungsgebühren, welche d-technics.com erhebt, werden immer gegenüber dem Veranstalter berechnet.
3.3. d-technics.com gibt dem Veranstalter die Zahlungsmöglichkeiten (beispielsweise Kreditkarte, SEPA-Lastschriftverfahren, Google-Pay, Apple-Pay) für die potentiellen Käufer vor. Eine abweichende Regelung kann zwischen d-technics.com und dem Veranstalter gesondert vereinbart werden. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Zahlungsmöglichkeiten.
3.4. Sofern der Käufer eine Rechnung über den Kauf des Tickets benötigt, ist hierfür der Veranstalter verantwortlich. Die hierfür benötigten Informationen stellt D-technics.com dem Veranstalter zur Verfügung. Die Abführung der Umsatzsteuer oder sonstiger anfallender Steuern aus Ticketverkäufen obliegt dem Veranstalter.
3.5. Dem Veranstalter ist bewusst, dass bei bestimmten Zahlungsarten (z.B. Lastschrift oder Kreditkarte) die Möglichkeit einer Rückbuchung durch den Käufer besteht und dass allein der Veranstalter dieses Risiko zu tragen hat.
3.6. Dem Veranstalter ist bewusst, dass bei bestimmten Zahlarten gegebenenfalls Rechnungsbeträge von Ticketkäufern als offene Positionen unbezahlt bleiben. Dieses Risiko ist vom Veranstalter zu tragen. Das Inkasso obliegt dem Veranstalter.
4. Abrechnung / Auszahlung
4.1. Zahlungsdienstleistungen für den Veranstalter auf d-technics.com werden von Stripe erbracht und unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff “Stripe Services Agreement”). Durch die Zustimmung zu den vorliegenden AGB oder das weitere Agieren als Veranstalter auf der Ticketbox akzeptiert der Veranstalter die Bedingungen der Vereinbarung “Stripe Services Agreement”, welche von Stripe von Zeit zu Zeit angepasst werden darf. Als Voraussetzung, dass d-technics.com die Zahlungsdienstleistungen von Stripe in Anspruch nehmen kann, stimmt der Veranstalter zu, vollständige und komplette Informationen über sich d-technics.com bereitzustellen, und der Veranstalter autorisiert d-technics.com, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der von Stripe offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben.
4.2. Der Zahlungsdienstleister Stripe nimmt die Beträge für die Ticketverkäufe ein und d-technics.com lässt sich den jeweiligen Betrag für jede einzelne Veranstaltung im Gesamten nach Durchführung der Veranstaltung als Fremdgeld auszahlen. d-technics.com ist berechtigt die Ticketing-Gebühren entsprechend der gestellten Rechnung von den vereinnahmten Beträgen aus den Ticketverkäufen einzubehalten. Im Anschluss an die Abrechnung der jeweiligen Veranstaltung – zeitnah nach Vorverkaufsende – zahlt d-technics.com das Guthaben (abzüglich der Ticketing-Gebühren) an den jeweiligen Veranstalter aus.
4.3. Abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Auszahlung der Beträge für die Ticketverkäufe können individuell gesondert vereinbart werden.
Auslandsüberweisungen sind nicht möglich.
Nach Überweisung der Beträge auf das hinterlegte Bankkonto ist der Vertrag seitens d-technics.com erfüllt. Sind die hinterlegten Bankdaten fehlerhaft, gehen das Risiko für die Rückforderung sowie sämtliche Kosten, die durch die Rückforderung beziehungsweise Rückbeschaffung sowie im Falle des Rückerhalts der angewiesenen Zahlung einer erneuten Zahlungsanweisung anfallen, zu Lasten des Veranstalters.
4.4. d-technics.com behält sich vor, von dem vereinbarten Zahlungsrhythmus abzuweichen oder Auszahlungen vorübergehend einzustellen, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn
- Informationen vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Veranstalter nicht berechtigt ist, Tickets für die jeweilige Veranstaltung zu verkaufen;
- bekannt wird, dass die Veranstaltung nicht oder nicht so wie gegenüber den Käufern kommuniziert stattfinden soll;
- gesetzeswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen durchgeführt werden sollen;
- die Rückbuchungsquote für eine Veranstaltung überdurchschnittlich hoch ist; oder
- der Verdacht besteht, dass der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Umsatzsteuerabführung nicht nachkommt.
4.5. Die formale Abrechnung der genutzten d-technics.com Dienstleistung erfolgt nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung.
4.6. Der Veranstalter stimmt ausdrücklich zu, dass er Rechnungen ausschließlich elektronisch erhält. Diese werden dem Veranstalter per E-Mail im PDF-Format übersandt.
4.7. Der Veranstalter ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von d-technics.com gestellten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach der Abrechnung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.
5. Rückabwicklung
5.1. Wird die Veranstaltung abgesagt oder werden Tickets aufgrund einer Veranstaltungsänderung vom Käufer berechtigterweise zurückgegeben, kann der Veranstalter d-technics.com in einem neuen entgeltlichen Auftrag beauftragen, die von d-technics.com für diese Veranstaltung von dem Käufer für den Erwerb seiner bzw. seines Tickets bereits gezahlten Gelder inklusive aller Gebühren an den Käufer zurückzuzahlen. Der Veranstalter bevollmächtigt d-technics.com insoweit, die an die Käufer zurückzuzahlenden Gelder an diese im Namen und auf Rechnung des Veranstalters wieder zurückzuzahlen.
5.2. Darüber hinaus kann d-technics.com, namens und im Auftrag des Veranstalters die Rückabwicklung bei Widerruf eines Ticketkaufes für die über die Ticketbox getätigten Ticketkäufe durchführen, wenn eine Verpflichtung dazu besteht, wenn der Käufer von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und der Veranstalter ihn dazu beauftragt. d-technics.com behält sich vor, bei Rückerstattungsansprüchen des Käufers auf den Veranstalter zu verweisen, sofern das Guthabenkonto des Veranstalters bei Stripe keine ausreichende Deckung aufweist.
5.3. Für die Abwicklung der Rückerstattung hat der Veranstalter eine zusätzliche Stornogebühr pro Ticket an d-technics.com zu zahlen. Nach der erfolgten Abwicklung erhält der Veranstalter eine Abrechnung über die zu zahlenden Gebühren, spätestens jedoch ein Jahr nach dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung. d-technics.com ist zu Zwischenabrechnungen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige innerhalb eines Jahres seit dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung von Käufern nicht angeforderte Erstattungsbeträge zahlt d-technics.com an den Veranstalter aus.
6. Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und Informationen
d-technics.com übernimmt keine Verantwortung für die vom Veranstalter bereitgestellte Inhalte, sowie für Inhalte auf verlinkten externen Webseiten. d-technics.com gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahrheitsgetreu sind oder einem bestimmten Zweck dienlich sind.
7. Verdacht auf missbräuchliche Nutzung
7.1. d-technics.com behält sich vor, einzelne Parteien, bei dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder dem Verstoß gegen Vertragsbedingungen, von der Nutzung einzelner oder aller d-technics.com Dienste auszuschließen. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn
- Informationen vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Veranstalter nicht berechtigt ist, Tickets für die jeweiligen Veranstaltungen zu verkaufen;
- bekannt wird, dass Veranstaltungen nicht oder nicht so wie gegenüber den Käufern kommuniziert stattfinden soll;
- gesetzeswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen durchgeführt werden sollen;
- die Rückbuchungsquote für Veranstaltungen überdurchschnittlich hoch ist;
- der Verdacht besteht, dass der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Umsatzsteuerabführung nicht nachkommt;
- der Verdacht besteht, dass der Veranstalter technische Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen versucht; oder
- gegenüber d-technics.comfalsche oder irreführende Angaben gemacht wurden oder eine unsachgemäße Nutzung vorliegt.
8. Haftung, Freistellung, Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung
8.1. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen d-technics.com und Erfüllungsgehilfen, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/ Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
8.2. Der Veranstalter stellt d-technics.com von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen d-technics.com wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Veranstalter auf die d-technics.com-Webseiten eingestellten Inhalte geltend machen. Der Veranstalter stellt d-technics.com ferner von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen d-technics.com wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der Ticketbox durch den Veranstalter geltend machen. Der Veranstalter übernimmt alle aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von d-technics.com bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Veranstalters gelten nicht, soweit der Veranstalter die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
8.3. Der Veranstalter erklärt sich einverstanden, dass Forderungen oder Klagegründe, die durch die Nutzung der Ticketbox entstehen oder damit im Zusammenhang stehen, innerhalb von einem Jahr nach Entstehung dieser Forderung bzw. des Klagegrunds geltend gemacht werden müssen. Andernfalls sind sie verjährt.
9. Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren
9.1. Die Plattform der EU, die eine außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar.
10. Schlussbestimmungen und Änderung der AGB
10.1. D-technics.com behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ersetzen, es sei denn, das ist für den Veranstalter nicht zumutbar. d-technics.com wird den Veranstalter über Änderungen der AGB rechtzeitig in Kenntnis setzen. Widerspricht der Veranstalter der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen. d-technics.com wird den Veranstalter in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist hinweisen.
10.2. Darüber hinaus behält sich d-technics.com vor, die AGB zu ändern,
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Veranstalter ist;
- wenn dadurch die Übereinstimmung der AGB mit geltendem Recht hergestellt wird, insbesondere bei Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung;
- soweit d-technics.com zusätzliche oder neue Dienstleistungen oder Dienstelemente einführt, die einer Beschreibung in den AGB bedürfen;
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen auf den Veranstalter.
d-technics.com wird über solche Änderungen der AGB informieren, zum Beispiel auf der d-technics.com Website oder im Auftrag der Gemeinde Wehingen auf der Website der Schlossberghalle Wehingen.
10.3. Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
10.4. d-technics.com ist berechtigt, den Veranstalter als Referenz zu nennen, sofern dieser einer solchen Nennung nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat. Diese Berechtigung bezieht sich auf Marketingunterlagen, den Internetauftritt von d-technics.com und sonstige Online- und Offlineveröffentlichungen und beinhaltet auch die Verwendung des Logos, Marken und Firmennamen des Veranstalters.
10.5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
10.6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von d-technics.com in Wehingen.
10.7. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.