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Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Themen Tickets, Veranstaltungsbesuch und persönliche Gegenstände. Klicke Sie einfach auf die jewelige Frage, um die Antwort zu sehen.


Tickets

Warum soll(te) ich beim Ticket-Kauf über connfair die Besucher-Namen angeben?

Sowohl beim online-Kauf als auch beim Ticket-Kauf im Rathaus haben Sie die Möglichkeit, die Besucher-Namen anzugeben. Diese werden dann auf den jeweiligen Tickets mit abgedruckt und vom Ticketing-Anbieter für die jeweilige Veranstaltung gespeichert. Falls nun bspw. am Einlass der QR-Code Ihres Tickets nicht lesbar sein sollte, kann dort manuell nach Ihrem Namen gesucht und so das Ticket validiert werden.

Warum soll(te) ich beim Ticket-Kauf über connfair meine Email-Adresse angeben?

Sowohl beim online-Kauf als auch beim Ticket-Kauf im Rathaus ist es zu empfehlen, dass Sie Ihre Email-Adresse angeben. Zum einen können Ihnen die digitalen Tickets auch an Ihre Email-Adresse geschickt werden. Zum anderen hat der Veranstalter so die Möglichkeit, Sie über Änderungen bezüglich der gebuchten Veranstaltung zu informieren – beispielsweise falls sich eine Verschiebung ergibt oder eine Veranstaltung abgesagt werden muss.

Kann ich meine gekauften Tickets zurückgeben / umbuchen?

In der Regel ist eine Rücknahme von gekauften Eintrittskarten nicht möglich. Grundsätzlich müssen Sie sich diesbezüglich aber mit dem jeweiligen Veranstalter klären, bei dem Sie die betreffenden Tickes gekauft haben. Den rechtlichen Hintergrund zur Rückgabe von Tickets haben wir hier für Sie zusammengefasst.


Veranstaltungsbesuch

Wo kann ich parken?

Unmittelbar neben der Festhalle befinden sich die Parkplätze für die Anreise mit dem PKW. Wir empfehlen aber auch das Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wann ist der Besuchereinlass?

Der Einlass ist unterschiedlich geregelt. Achten Sie bitte auf die entsprechenden Veröffentlichungen zu den Veranstaltungen. Je nach Veranstaltung und Hallenkonfiguration kann das Foyer bereits vor dem Saaleinlass geöffnet werden.

Gibt es in der Festhalle eine Garderobe an der ich meine persönlichen Sachen abgeben kann?

Ja, es gibt in eine Garderobe im Kellergeschoss der Festhalle. Je nach Veranstaltung wird die Garderobe bewacht. In diesem Fall wird vor Ort eine Gebühr (i.d.R. 1,50 Euro). Bei unbeaufsichtiger Garderobe kann keine Haftung übernommen werden.

Kann man in der Festhalle etwas zu Essen und Getränke kaufen?

Während der allermeisten Veranstaltungen werden Speisen und Getränke angeboten. Informieren Sie sich vor Ihrem Veranstaltungsbesuch beim jeweligen Veranstalter.

Darf ich eigene Getränke und Speisen mit in die Halle nehmen?

Grundsätzlich ist die Mitnahme von jeglichen Speisen und Getränken in die Festhalle untersagt. Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.

Darf ich in der Schlossberghalle rauchen?

Nein, rauchen ist in öffentlichen Gebäuden gesetzlich verboten. Innerhalb des Eingangsbereichs steht jedoch ein ausgewiesener Raucherraum zur Verfügung.

Welche Jugendschutzbestimmungen müssen bei Konzerten und anderen Großveranstaltungen beachtet werden?

Musikkonzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen, daher gelten die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht. Geht von einer solchen Veranstaltung jedoch eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden darf. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Jugendliche nach Hause geschickt werden. Die zuständige Behörde kann aber auch Auflagen erteilen, um die Gefährdung auszuschließen oder zu mildern, z.B. Alters- und Zeitgrenzen oder andere Auflagen.

Generell ist es laut Gesetz folgendermaßen geregelt: bis 13 Jahre ist ein Besuch eines Konzertes nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich. Ab 14 Jahren darf man bis 22 Uhr alleine ins Konzert, ab 16 Jahren darf man alleine bis zum Ende bleiben (nach 22 Uhr bis max. 24 Uhr).


Persönliche Gegenstände

Darf ich einen Rucksack oder Tasche zu einer Konzert-Veranstaltung mitbringen?

Wir möchten Sie bitten aus Sicherheitsgründen auf das Mitbringen von Rucksäcken und großen Taschen (über DIN A4) zu verzichten. Bei einigen Konzerten werden die Rücksäcke und Taschen ggf. von einem Sicherheitsdienst vor dem Einlass kontrolliert. Für die Sicherheit der einzelnen Veranstaltungen ist aber immer der Veranstalter verantwortlich.

Ist das Mitbringen von Fotoapparaten und Videokameras zu Veranstaltungen gestattet?

Grundsätzlich ist es nicht gestattet bei Konzerten zu fotografieren oder zu filmen. Die Security oder das eigene Empfangspersonal am Eingang lässt jedoch meistens kleine Kameras oder Fotohandys zu.
Einige Künstler empfinden das Blitzlichtgewitter als sehr störend und verbieten daher komplett das Fotografieren. In diesem Fall wird am Eingang der Festhalle Ihre Kamera von der Security oder dem eigenen Empfangspersonal bis zum Konzertende in Verwahrung genommen. Veranstaltungen der örtlichen Vereine sind hiervon nicht betroffen, es sei denn, es treten innerhalb dieser Veranstaltungen Künstler auf, die das Filmen oder Fotografieren nicht gestatten. In diesen Fällen werden Sie am Eingang darauf hingeweisen.

Ich vermisse etwas. Gibt es ein Fundbüro?

Fundsachen aus der Schlosserghalle müssen beim Fundbüro der Gemeinde Wehingen abgegeben werden. Wenn Sie etwas vermissen, wenden Sie sich an die Gemeinde Wehingen, Tel. 07426/9470-0.


Sie haben noch eine Frage? Bitte schreiben Sie uns. Wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort.